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Krum

 „Lehre uns zu bedenken, dass wir sterben müssen“ dieser Satz stand in großen Lettern auf einer Leinwand, als im Antoniusheim in Krum Notar Dr. Manuel Strasser und Diakon Bernhard Trunk über die Patientenverfügung anlässlich des Seniorennachmittags referierten.

Zu diesem interessanten Vortrag, zu dem Seniorenkreisleiterin Helene Ortloff eingeladen hatte, waren zahlreiche Interessenten erschienen.

Doch zunächst was ist eine Patientenverfügung: Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung, also jetzt für später, von einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung oder Zulassung lebensverlängernder Maßnahmen. Was genau unter einer Patientenverfügung zu verstehen ist, richtet sich nach der jeweiligen  Rechtsordnung des Landes.

Eine Patientenverfügung kann nach Dr. Strasser so aussehen, dass man keine bei einem schweren  Krankheitsfall überhaupt keine Behandlung will, z. B. lebensverlängernde Maßnahmen wie z. B. Magensonde oder medizinische Maschinen anzulegen . Patientenverfügungen beziehen sich also auf den Fall, wenn eine Person seinen Willen nicht mehr frei äußern kann. Das wäre zutreffend in einer Komasituation  oder bei Demenzerkrankungen.  Die schriftlich unterschriebene Patientenverfügung muss von den behandelnden Ärzten beachtet werden.

Eine Patientenverfügung können die betreffenden Personen wieder aufheben beziehungsweise abändern.  Die Patientenverfügung muss bei einer Person des Vertrauens hinterlegt, werden, am besten sollten noch weitere Personen in Kenntnis gesetzt werden.

Von der Patientenverfügung zu unterscheiden ist die Vorsorgevollmacht, die an  die  Person des Vertrauens gerichtet werden sollte.  „Wer solle nach dem Tag „X „Zugang zum Konto haben, finanzielle Geldgeschäfte erledigen, Verträge auflösen.“  Dies kann, aber muss nicht eine Person aus der Verwandtschaft sein, es können auch mehrere oder andere sein, wenn die erst-betreffende nicht mehr zu erreichen ist.Eine solche Vorsorgevollmacht kann jederzeit anders gestaltet oder gar rückgängig gemacht werden. Gut wäre eine, so Strasser eindringlich, eine notarielle Beurkundung.

Mit einem Satz von Augustinus übernahm Diakon Bernhard Trunk seinen Part an der Information der Senioren von Krum: „Aus Gottes Hand empfing ich mein Leben, unter Gottes Hand gestalte ich mein Leben, in Gottes Hand gebe ich es zurück.“ Diakon Trunk stellte das Formular „Christliche Patientenverfügung“ vor, das die deutschen Bischöfe und die evangelische Kirche im Dezember 2010 als ethische Antwort des im bürgerlichen Gesetzbuch unter § 1201 a erschienen Gesetzes des Bundesregierung Deutschland herausgegeben wurde. In jener Broschüre seien neben der Stellungsnahme der Kirchen auch sämtliche Formulare zum Ausfüllen abgedruckt die zur Patientenverfügung beziehungsweise Vorsorgevollmacht führen. 

Diakon Bernhard Trunk schloss mit den Worten: „Die letzte Lebensphase soll ihre eigene Würde erhalten“.

Mit großem Interesse folgten die Krümler Senioren den Ausführungen der beiden Referenten, lieferten personenbezogene Diskussionsbeiträge, bevor Seniorenkreisleiterin Helene Ortloff den Gästen mit einem Present dankte.

W. Ortloff

 

 

 

 

 

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